Jul 29

Florian von www.scherzinfarkt.net hat, wie wir gestern berichtet haben,
bei Otto.de drei MacBooks für jeweils 49,95€ bestellt.

Nun, einen Tag später, gibt es ein Update.
Otto.de will oder wird nicht liefern! Siehe Dialogo unten.
Gespannt dürfen wir auf den Ausgang der Geschichte sein :D

Hier das Update:

Mensch, war das eine Aufregung gestern. Der Versandhändler Otto verkaufte gestern teure Notebooks für wenig Geld. Unter anderem ein MacBook Air für 49,95 Euro statt 1699,90 Euro. Inzwischen haben sich viele zu Wort gemeldet. Auch Otto selber! Hier ein kleines Update zum Stand der Dinge…

Bei Otto.de wird man sich über den Fauxpas nicht freuen..
Erst kam die Ungläubigkeit, dann die Neugier, die Vorfreude – und am Ende die Empörung (der Anderen). Das Billig-Notebnook von Otto hat so manches Blut in Wallung gebracht und so manche Diskussion von (selbsternannten) Experten entfacht. Inzwischen sind die Schnäppchen-Rechner wohl nicht mehr zu haben. Und so befinden wir uns vollends in der Diskussionsphase: Werden die Besteller ihre MacBooks bekommen oder nicht?
Die einen sagen, dass man bei der Bestellung Notebook-Sets bestellt habe, die auch auf dem Produktbild zu sehen sind. Wenn man sich das Set ansieht, muss man sagen: Kann stimmen. Denn das soll genau die 49,95 Euro kosten. Allerdings waren eben nur die Bilder des Sets angezeigt, der Artikelname und die Beschreibung mitsamt technischer Daten macht klar, dass es hier um MacBooks (oder andere Notebboks) geht.

“Das war ein Irrtum – Otto muss nicht liefern!” sagen manche. 49,95 Euro gegen 1699,90 Euro sei ein so deutlicher Unterschied, dass auch jeder Richter das als Irrtum bezeichnen und Otto von der Lieferung freisprechen würde. Außerdem verweisen diese Leute auf §119:

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Wieder andere verweisen auf alte Urteile, in denen Versandhändler zur Lieferung verurteilt wurden – allerdings zumeist nach Vorkasse, die es ja bei Otto nicht gibt. Ein anderer Fall: Ein Händler musste liefern, weil er auf der Bestellbestätigung schrieb: “Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse” – ein solcher Hinweis fehlt leider auch in den Bestellbestätigungen von otto.de.

Heute morgen habe ich schon einen Anruf von Otto bekommen:
“Sie haben da nochmal ein Taschenset bestellt…” (Pause)
“Ähhh…. und weiter?”
“Naja, Sie haben da ein Taschenset bestellt….” (wieder Pause)
“Sie machen immer eine Pause, Sie wissen doch, was jetzt kommt, oder?!”
“Ähhh, ja, Herr Meyer, Sie haben bestimmt auch das falsche Angebot aus dem Internet bestellt, oder?”
“Nein, ich habe drei MacBooks bestellt”
“Sie haben Taschensets bestellt. Das war ein Fehler, der inzwischen behoben ist”
“Nein, ich habe ein MacBook bestellt. Und das ist jetzt wieder teurer”
“Das wird aber nicht ausgeliefert werden. Sie bekommen dann Taschensets. Wollen Sie die Bestellung stornieren?”

Ich habe erstmal nichts gemacht und mich mit der Dame darauf geeinigt, dass ich sie unter 0391-5665410 zurückrufen werde. Aber vorher will ich noch Rücksprache mit Anwälten und Verbraucherschutzzentrale halten…
Ich halte euch auf dem Laufenden!

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