
Lt einem Urteil des Landgericht Hamburg – AZ: LG Hamburg, 324 O 650/08 – ist Google zu strengeren Datenschutzauflagen verurteilt worden. Kläger in diesem Verfahren war Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV. Nach Aussage des Gerichts hätten die Klauseln Verbraucher benachteiligt und verstießen gegen geltendes Datenschutzrecht. Das Gericht erklärte diese Klauseln für unwirksam. Lt. den verbotenen Klauseln war Google berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. Ebenso jetzt verbotenen ist es E-Mails oder andere eingestellte Inhalte ohne Benachrichtigung zu durchzusehen, überprüfen oder auch zu löschen. Insgesamt ging es 10 Klauseln.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Google seinerseits hat die Nutzungsbedingungen inzwischen geändert. Der Bundesverband will die jetzigen Google Nutzungsbedingungen erneut prüfen sobald das Urteil rechtskräftig ist. Google muss nun einen Link für den Online-Widerspruch sichtbar auf der Website platzieren und den Usern eine Empfangsquittung für ihre Einsprüche zuschicken. Google hingegen hat ab Zustellung des Urteils einen Monat Zeit, Berufung einzulegen.
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