Apple gewinnt in der zweiten Instanz gegen Vorwurf: iPod verursache Gehörschäden. Das Ninth Circuit Court of Appeals in San Francisco ( ein Bundesberufungsgericht) bestätigte die im Jahre 2008 durch ein Bezirksgericht ergangene Entscheidung: Die Verwendung vom iPod gefährdet nicht unangemessen die Gesundheit und begründet keine Risiken bzw Ursachen für Gehörschäden.
Apple.Inc hat seit 2001 ca 200 mio iPods in den Verkehr gebracht. Jedem iPod ist eine Aufforderung an den Nutzer beigelegt, die Lautstärke auf einem ungefährlich Niveau zu halten, um die Risiken der Gesundheitsbeeinträchtigung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang haben die Kläger, Joseph Vogelgesang und Bruce Waggoner, behauptet, dass die Kopfhörer so konstruiert seien ganz tief in den Gehörgang einzusetzen. Dies erhöhe die Gefahr eines Gehörschadens. Dazu sei die Lautstärkeanzeige ungenügend.
Das Berufungsgericht bestätigte zwar die Auffassung der Kläger, iPod könne sicherer gemacht werden, sah aber darin nicht gleichzeitig die Gefährlichkeit vom iPod. Der Behauptung, Apples Kopfhörer erhöhen bei normalem Gebrauch die Risiken für die Gesundheit ,fehlten schlüssige Argumente. Aus diesem Grund ist Apple auch nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, neue Kopfhörer anzubieten oder weitere Warnmeldungen anzubringen. Zum Anderen haben die Kläger selbst keine Schäden erlitten.
Diese Entscheidung wurde auch sehr gut von der Börse angenommen, die Aktie stieg um $1,43 auf $210,53 auf.
via reuters